Wichtige Fragen zu den Einreisebestimmungen und Aufenthaltsbestimmungen in Großbritannien seit dem Brexit
Mit dem Austritt aus der EU und dem Verlassen des Schengenraumes gelten neue Einreisebestimmungen für Großbritannien. Wir haben hier für Sie eine Übersicht über die neuen Vorschriften erstellt, je nachdem wie lange der Aufenthalt Ihres Kindes dauert.
Wichtig! ETA! Neue Regelung ab 2. April 2025
Ab 2. April 2025 ist die elektronische Einreisegenehmigung / Electronic Travel Authorization (ETA) verpflichtend für Einreisende ohne Visum, also alle die sich weniger als 180 Tage im Land aufhalten.
- Sie kann online über den Link GOV.UK beantragt werden, erstmalig ab 5.März 2025.
- Vorrausetzung ist ein gültiger biometrischer Reisepass.
- es fällt eine Bearbeitungsgebühr von zurzeit £10 an.
- einmal erteilt ist die ETA zwei Jahre gültig.
- die ETA muss allerspätestens drei Tage vor Einreise beantragt werden-lieber früher!
- wer einen britischen oder irischen Pass besitzt, muss keine ETA beantragen.
Visum, ja oder nein?
Visitors Route – ohne Visum
Wer weniger als 180 Tage in Großbritannien bleibt, braucht kein Visum und kann unter der „Visitors Route“ mit einem gültigen biometrischen Reisepass und der ETA s.o. einreisen.
Außerdem benötigt wird:
- eine Aufnahmebestätigung der britischen Schule
- der Nachweis über eine Auslandskrankenversicherung
- eine Einverständniserklärung beider Eltern über Reise-, Aufnahme- und Betreuungsvorkehrungen in GB.
- bei Alleinreisenden unter 18 Jahren muss die Einverständniserklärung „consent to travel letter“ der Eltern ausgefüllt und mitgetragen werden.
Wenn Sie die Daten der geplanten An- und Ausreise schon wissen, können Sie hier die Anzahl der Tage ausrechnen lassen. Ferienzeiten werden nicht herausgerechnet, es gilt die gesamte Dauer des Aufenthaltes.
Child Student Visa
Einreise mit Visum für Schüler unter 18 Jahren, die länger als 180 Tage im Land bleiben. Bitte beachten Sie, dass Ferienzeiten mitgezählt werden. Ausschlaggebend ist das Alter bei Antragsstellung.
Der Antrag kann online auf GOV.UK unter Child Student Visa gestellt werden.
Vorrausetzung für den Visumsantrag ist:
- ein biometrischer Reisepass, der länger als sechs Monate gültig ist.
- eine Bestätigung der aufnehmenden Schule in GB, die Confirmation of Acceptance for Studies (CAS).
- eine ins Englische übersetzte und beglaubigte Geburtsurkunde
- eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung (letter of consent for travel)
Teil des Antrages ist eine Gebühr für den National Health Service, die Immigration Health Surcharge (IHS). Diese Gebühr ist Bestandteil des Visumsantrags und kann nicht durch eine Auslandskrankenversicherung ersetzt werden.
Kosten: die Gebühr beträgt z. Zt. £ 776,00 für pro Jahr plus eine einmalige Gebühr von £388,00.
Die Visumsgebühr beträgt z.Zt. £ 490,00.
Weitere Informationen: child student visa – GOV. UK
Student Visa
Für alle Schüler, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter sind als 18 Jahre und länger als 6 Monate in Großbritannien sein werden. Dies gilt auch für alle Schüler und Schülerinnen, die einen Foundation Kurs belegen.
Weitere Informationen: student visa – GOV.UK
Viele Internate arbeiten mit sogenannten „immigration lawyers“ zusammen, die Sie durch den Prozess führen. Wenn Sie nach erfolgter Beantragung prüfen möchten, ob das Visum schon bewilligt wurde, nutzen Sie bitte den folgenden Link mit den Login Daten:
View and prove your immigration status
Der Share Code kann auch später über diesen Link generiert und abschließend der Schule mitgeteilt werden.