Einreise nach Großbritannien: ETA und Visum für den Schulaufenthalt
Für die Einreise nach Großbritannien sind Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und Dauer entscheidend. Vor einem Schulaufenthalt solltest du deshalb frühzeitig prüfen, welche Genehmigung dein Kind benötigt. Diese Übersicht hilft dir bei der Vorbereitung.
Stand: 21. Oktober 2026. Nutze für die persönliche Prüfung den offiziellen Visa- und ETA-Check auf GOV.UK. Dort werden die Voraussetzungen anhand der jeweiligen Situation eingeordnet.
Einreise nach Großbritannien für bis zu sechs Monate
Ein Schul- oder Sprachkurs von höchstens sechs Monaten kann unter den Bedingungen der Standard-Visitor-Regelung möglich sein. Die Bildungseinrichtung muss die dafür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist außerdem, ob aufgrund der Staatsangehörigkeit ein Visum oder eine ETA erforderlich ist.
Prüfe deshalb sowohl die Kursdauer als auch den vorgesehenen Einreiseweg. Eine kurze Aufenthaltsdauer allein bedeutet keine pauschale Visumfreiheit. Die Einzelheiten erklärt GOV.UK unter Lernen als Standard Visitor.
ETA: elektronische Reisegenehmigung
Viele Reisende aus europäischen Ländern benötigen für einen entsprechenden Kurzaufenthalt eine ETA. Die offizielle Gebühr beträgt derzeit £20. Auch Kinder brauchen grundsätzlich eine eigene Genehmigung, sofern keine Ausnahme greift.
Wer etwa einen britischen oder irischen Pass oder bereits eine passende Aufenthaltserlaubnis besitzt, benötigt keine ETA. Eine ETA garantiert außerdem noch keine Einreise. Beantrage sie rechtzeitig über die offizielle ETA-Seite der britischen Regierung.
Unterlagen für minderjährige Reisende
Bei unter 18-Jährigen müssen Reise, Unterkunft und Betreuung geeignet geregelt sein. Für Alleinreisende ist insbesondere die schriftliche Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten wichtig. Außerdem sollten die nötigen Kontakt- und Betreuungsangaben vorliegen.
Die Anforderungen findest du unter Einreise als minderjähriger Visitor. Unsere Vorlage für eine Reiseeinverständniserklärung kann bei der Vorbereitung helfen. Ergänze sie passend zu den tatsächlichen Reise- und Betreuungsbedingungen.
Child Student Visa für einen längeren Schulaufenthalt
Für einen Schulaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist in der Regel ein passender Studienaufenthaltstitel nötig. Das Child Student Visa richtet sich an Kinder und Jugendliche von 4 bis 17 Jahren. Dafür braucht es unter anderem einen geeigneten Schulplatz und die Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Zum Antrag gehören insbesondere ein gültiges Reisedokument, die Confirmation of Acceptance for Studies (CAS) und die schriftlichen Einverständnisse. Weitere Nachweise hängen vom Einzelfall ab. Deshalb solltest du die Unterlagen frühzeitig mit der Schule abstimmen.
Die Visumgebühr beträgt derzeit £558. Hinzu kommt eine Gesundheitsabgabe, deren Höhe von der Visumdauer abhängt. Aktuelle Bedingungen stehen beim Child Student Visa; die offizielle Dokumentenliste hilft bei der Vorbereitung.
Student Visa und nächste Schritte
Ein Student Visa kann ab 16 Jahren infrage kommen. Welche Route passt, hängt auch vom Kurs und vom zugelassenen Bildungsträger ab. Für 16- und 17-Jährige kann alternativ ein Child Student Visa möglich sein. Prüfe deshalb die Voraussetzungen auf der offiziellen Student-Visa-Seite.
Wir unterstützen dich bei der Planung des Schulaufenthalts und stimmen die nächsten Schritte mit der Schule ab. Mehr zum Ablauf erfährst du in unserer Internatsberatung. Bei Fragen kannst du unser Team kontaktieren.