Aktuelle Corona-Einreisebestimmungen nach Großbritannien & Deutschland (Stand 21. April 2022)

Einreise nach Großbritannien


Einreise nach Deutschland von Großbritannien

Wie hat sich der Internatsalltag unter Covid-19 verändert?

In den britischen Internaten sind inzwischen alle Corona-Maßnahmen und Beschränkungen, inklusive der Maskenpflicht, abgeschafft. Der Internatsalltag mitsamt allen üblichen Sport- und Freizeitaktivitäten findet regulär statt.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jeder Zeit zur Verfügung.

Änderung bei der Anerkennung des britischen A-Levels

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat eine Änderung bei der Anerkennung des britischen A Levels beschlossen; die neuen Regeln machen es einfacher, mit A Levels an deutschen Universitäten zu studieren.

Aktuelle Informationen zum Brexit für Eltern und Schüler

Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU zum 1. Januar 2021 haben sich auch die Einreisebedingungen für Internatsschüler geändert.

Es gibt je nach Länge des Aufenthaltes und Alter des Kindes unterschiedliche Vorgaben.
Was ist zu beachten?

„pre-settled status“ – für Schüler, die seit September 2020 in UK vor Ort sind

https://www.gov.uk/settled-status-eu-citizens-families/applying-for-settled-status

Dafür können sich Schüler, die vor dem 31 Dezember 2020 an einem Internat eingeschrieben waren, bis zum Juni 2021 bewerben. Mit diesem Status kann man 5 Jahre lang problemlos in UK ein und ausreisen. Bei der Beantragung helfen Ihnen das Admissions Team oder die Hauseltern weiter.

Visitor`s Route- Aufenthalt bis 6 Monate

Für alle deutschen Schüler, die nicht länger als 6 Monate im Land bleiben, besteht keine Visumpflicht.

Für die Einreise wird benötigt:

  • Ein über die Dauer des Aufenthalts gültiger biometrischer Reisepass
  • Eine Bestätigung des Internats in GB über den Schulbesuch
  • Eine private Krankenversicherung (auch in GB gültig) oder eine Auslands-Zusatzversicherung gültig für die Dauer des Aufenthalts.

Child Student Route-Visum – Bei einem Aufenthalt länger als 6 Monate

Schülerinnen und Schüler im Alter von 4-17 Jahren, die länger als 6 Monate in Großbritannien bleiben wollen, müssen ein Visum beantragen. Bestandteil des Visums ist eine Gebühr für die dortige gesetzliche Krankenversicherung (NHS) Es gilt das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung. Informationen finden Sie unter:
https://www.gov.uk/child-study-visa

Student Route – Visum – Schüler ab 18 Jahre – Aufenthalt länger als 6 Monate

Gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die sich länger als 6 Monate in Großbritannien aufhalten werden und bei Visumsantrag 18 Jahre oder älter sind.

Es gilt eine Visumspflicht.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gov.uk/student-visa

Die neuen Regeln sind für Eltern, Internate und Agenturen eine Herausforderung. Inzwischen haben sich unsere Partnerschulen in GB auf die neuen Bedingungen eingestellt und werden Sie und Ihr Kind bei dem Bewerbungsprozess und der Antragstellung für das Visum tatkräftig unterstützen.

  • Bitte beachten Sie, dass für die verschiedenen Visa auch eine Visa-Gebühr anfällt. Diese liegt bei ca. €950